Geschichte

Die Deutsch-Niederländische Juristenkonferenz wurde im Jahre 1949 gegründet. Auf deutscher Seite ging die Initiative vom damaligen Landgerichtspräsidenten in Münster und späteren Bundesverfassungsrichter Dr. Fröhlich aus. Mitbegründer auf niederländischer Seite war der Procureur-Generaal beim Hoge Raad, Prof. Langemeijer aus Scheveningen, der bis 1975 den Vorsitz im niederländischen Arbeitsausschuss der Konferenz inne hatte.

Die Gründer waren von der Auffassung geleitet, dass es gerade den Juristen gelingen müsse, die durch den Zweiten Weltkrieg so schwer gestörten Beziehungen zwischen den Niederlanden und Deutschland neu zu beleben. Für die Niederländer war dieser Entschluss, sich zu diesem Zeitpunkt, nur knapp vier Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, zu einer solchen Zusammenarbeit mit Deutschland bereit zu finden, nicht leicht. Es haben sich aber schon damals hervorragende niederländische Juristen zur Zusammenarbeit mit Deutschland bekannt und es so ermöglicht, dass die Deutsch-Niederländische Juristenkonferenz die Beziehungen zwischen Juristen beiden Staaten nachhaltig verbessern konnte.

Die Konferenzen haben seit 1949 abwechselnd jährlich einmal in den Niederlanden und in Deutschland stattgefunden.

Die Idee der Gründer hat sowohl auf deutscher Seite wie auf niederländischer Seite immer lebhaftere Zustimmung gefunden. Maßgebliche Juristen beider Nationen aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Rechtsprechung haben sich inzwischen in großer Zahl für die Deutsch-Niederländische Juristenkonferenz begeistern können. Inzwischen beträgt die Teilnehmerzahl der jährlich Anfang Oktober und immer im jährlichen Wechsel in den Niederlanden und in Deutschland stattfindenden Konferenzen etwa 150 Personen.